CV-Abgabe bei uns bitte bis spätestens: 19.02.2026 / 09:00 Uhr
Zielhonorar: 680,00 €/Tag All-in
----------------------------------------------------------------
Die Leistungen des Auftragnehmers (Dienstleisters) werden für die Einheit "OT-Security" der DB Regio AG erbracht. Der Auftraggeber verantwortet das OT-Sicherheitsprogramm. Inhaltlich geht es darum, die Maßnahmen aus der Revisionsfeststellung nachzuhalten und zu koordinieren, Fort-schrittsberichte zu erstellen und zu einer fristgemäßen Einhaltung der Maßnahmen beizutragen.
Maßnahmenverfolgung
Ziel: Sicherstellung der termingerechten und qualitativen Zusammenstellung der Maßnahmen.
o Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts geplanter Maßnahmen
o Identifikation von Verzögerungen oder Hindernissen und Einleitung von Gegenmaßnah-men
o Aktualisierung von Maßnahmenplänen und Priorisierungslisten
Ist-Soll-Vergleich
Ziel: Transparente Darstellung von Abweichungen und Ableitung von Handlungsempfehlun-gen.
o Systematische Gegenüberstellung von geplanten (Soll) und erreichten (Ist) Werten
o Analyse von Abweichungen (z. B. Termine, Budgets, Qualitätsstandards)
o Erstellung von Berichten und Visualisierungen für Entscheidungsgremien
o Entwicklung von Vorschlägen zur Anpassung von Plänen oder Ressourcen
Koordination
Ziel: Effiziente Koordination mit internen Stakeholdern
o Organisation und Moderation von Abstimmungsrunden und Meetings
o Klärung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
o Beratung bei der Priorisierung von Aufgaben und Ressourcen
Dokumentation
Ziel: Nachvollziehbare und vollständige Aufzeichnung von Prozessen und Ergebnissen
o Dokumentation von IST/SOLL-Zuständen der beteiligten Fachbereiche
o Dokumentation von (technischen / fachlichen) Risiken inkl. Beratung zu Handlungsop-tionen zur Risikobeseitigung oder -Minimierung
o Priorisierung und Aufbereitung eines Anforderungskatalogs als Entscheidungsvor-schlage für verschiedene Gremien
o Bereitstellung von Informationen für Audits oder Reviews
Eine weitergehende Konkretisierung der zu erbringenden Leistung durch den Auftraggeber ist zu-lässig, soweit die jeweiligen Leistungsinhalte bereits in abstrakter Form in der Leistungsbeschrei-bung genannt sind, und erfolgt über die vorab konkret zu benennenden Ansprechpartner. Ein Aus-tausch oder eine Ergänzung des Leistungsgegenstandes ist nur dann zulässig, wenn eine entspre-chende Vertragsänderung oder -ergänzung zwischen den Parteien vereinbart wird. Das Recht zu einer einseitigen Zuweisung anderer oder zusätzlicher Aufgaben steht weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer zu.
Der Dienstleister erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und selbständig. Bei der inhaltlichen Durchführung seiner Tätigkeit ist der Dienstleister Weisungen des Auftraggebers nicht unterwor-fen. Nicht als Weisungen im vorstehenden Sinne gelten die auftragsbezogenen Vorgaben, die zur ordnungs-gemäßen Vertragsdurchführung und Einhaltung der projektbezogenen Zeitvorgaben er-forderlich sind. Im Fall einer Schlechtleistung einer vom Dienstleister eingesetzten Person kann diese vom Auftraggeber zurückgewiesen werden.